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Travel Partner

Gültig für Vertragsabschlüsse ab 20.11.2025

AGB DER TRAVEL PARTNER SUISSE AG

GÜLTIG FÜR LEISTUNGSPARTNER ­ – B2B

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF kurz AGB) gelten für sämtliche Unterkunfts- bzw. Hotelverträge der Travel Partner Suisse AG, Heidelbergstrasse 9, 8355 Aadorf, Schweiz (nachstehend kurz "Travel Partner" genannt). Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn der Vertragspartner diese vor Vertragsabschluss übermittelt und Travel Partner der Miteinbeziehung der AGB des Vertragspartners nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Der Vertragspartner ist mehrwertsteuerpflichtig im Sinne des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und somit berechtigt, Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen.

1.3 Travel Partner verpflichtet sich, das Vertragsobjekt durch geeignete Werbemassnahmen entsprechend den gegebenen Möglichkeiten in angemessener Weise zu vermarkten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, kostenlos geeignetes Textmaterial sowie reproduktionsfähiges Bildmaterial in ausreichender Qualität sowie frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen.

1.4 Aktuelles und aussagekräftiges Bildmaterial wird in druckreifer Auflösung in digitaler Form zusammen mit allfälligem Textmaterial an Travel Partner übermittelt. Sollten die Bilder nicht rechtzeitig oder in nicht ausreichender Qualität im Büro von Travel Partner eintreffen, so behält sich Travel Partner vor, von der Vermarktung der vertraglich vereinbarten Leistungen Abstand zu nehmen. Darüber hinaus gelten die Ausführungen gemäss Pkt. 2.2. Der Vertragspartner verfügt über alle Urheber- und Nutzungsrechte am übergebenen Text- und Bildmaterial, dieses ist frei von jeglichen Copyright-Verpflichtungen zugunsten Dritter und kann von Travel Partner sowie von deren Mutter-, Tochter- und Schwesterfirmen honorarfrei für sämtliche Werbeaktivitäten (Kataloge, Broschüren, Flyer, Internet, Social Media etc.) uneingeschränkt, also weltweit, unbefristet und übertragbar, verwendet und auch in diesem Umfang von Travel Partner an Dritte weitergegeben werden. Diese Rechtseinräumung umfasst auch, das Text- und Bildmaterial analog und digital zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, zum Abruf zur Verfügung zu stellen und in Datenbanken zu speichern, zu senden sowie zu bearbeiten und beliebig umzugestalten.

Bei Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art (Urheber-, Nutzungsrechte etc.) durch Dritte gegenüber Travel Partner aufgrund des vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten und von Travel Partner verwendeten Text- und/oder Bildmaterials verpflichtet sich der Vertragspartner Travel Partner hinsichtlich aller Ansprüche (berechtigte und unberechtigte) umfassend schad- und klaglos zu stellen; dies gilt auch für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche.

1.5 Der Vertragspartner stellt sicher, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen, Zulassungen, Berechtigungen und andere sicherheitsrelevante Zertifikate verfügt, die für die Leistungserfüllung bzw. für den Betrieb erforderlich sind. Der Vertragspartner ist verpflichtet entsprechende Nachweise auf Anfrage von Travel Partner ohne Verzögerung vorzulegen. Der Vertragspartner haftet weiters dafür, dass seine vertragsgegenständliche Unterkunft während der Vertragslaufzeit mitsamt Einrichtung und Ausstattung den gesetzlichen sowie behördlichen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit (allgemeine Bauausführung, Brandschutz, Hygiene, Aufzugswartungen, Verkehrssicherungspflichten etc. ) oder sonstigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Betrieb oder der Verwaltung der Unterkunft entspricht und ständig aufrechterhält. Dies gilt auch für behördlich erlassene Sicherheitsmassnahmen und –konzepte (wie bspw. während der Covid-19-Pandemie). Bei Geltendmachung von (Schadenersatz-) Ansprüchen durch Dritte (Gäste, Reiseveranstalter u.a.) gegenüber Travel Partner aufgrund einer Verletzung der im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtungen durch den Vertragspartner verpflichtet sich dieser, Travel Partner hinsichtlich aller Ansprüche (berechtigte und unberechtigte) umfassend schad- und klaglos zu stellen; dies gilt auch für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche.

Er haftet weiters für das Vorhandensein von ausreichenden Versicherungen, insbesondere Haftpflichtversicherungen für Gebäude und Betrieb. Der Vertragspartner ist verpflichtet, über gesondertes Verlangen von Travel Partner eine Bestätigung des Versicherers über Art und Umfang der Haftpflichtversicherung ohne Verzögerung vorzulegen.

1.6 Der Vertragspartner verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung der zehn Prinzipien des United Nations Global Compact (https://globalcompact.at/10-prinzipien) sowie der grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), insbesondere der fünf Kernprinzipien: Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Abschaffung von Zwangsarbeit, Abschaffung von Kinderarbeit sowie Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf. 

Der Vertragspartner sichert zu, sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen unter Wahrung der geschützten Rechtspositionen Dritter (insbesondere in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Ge- und Verbote) zu erbringen. Dabei hat er alle zumutbaren Massnahmen zu treffen, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken zu vermeiden sowie jede Verletzung entsprechender Pflichten zu verhindern. 

Tierbezogene Zusatzleistungen (bspw. Ponyreiten, Tierfütterungen, Kutschenfahrten oder sonstige Attraktionen mit Tieren wie Streichelzoo etc.) sind unter Einhaltung der Tierschutzgesetze sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen nationalen und internationalen Leitlinien zur tiergerechter Haltung und Nutzung zu erbringen. Verletzt der Vertragspartner die vorgenannten Verpflichtungen, so ist Travel Partner berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, Travel Partner bei einer Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen vollständig schad- und klaglos zu halten. Der Vertragspartner hat auf Verlangen des Auftraggebers geeignete Nachweise über die Einhaltung dieser Verpflichtungen vorzulegen.

2. Geschäftsgrundlage

Wenn nicht ohnehin bereits im zu Grunde liegenden Vertrag gesondert auf die Geschäftsgrundlage (gebündelte Leistungen, etc.) hingewiesen wurde, gilt nachstehendes:

2.1 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Travel Partner teilweise Bettenkontingente aus dem diesen AGB zu Grunde liegenden Vertrag mit weiteren Leistungen (Musikevents, Kulturevents, Tagesausflügen, Schifffahrten usw.) kombiniert. Diese Reisepakete werden sodann an Dritte weiterverkauft oder von Travel Partner selbst vertrieben (Vertriebspartner, Reiseveranstalter, Endkunden, etc.). Die kombinierten Leistungen, welche die Geschäftsgrundlage für den Vertragsabschluss darstellen, sind von Travel Partner bei Vertragsabschluss, bei Übermittlung auf der jeweiligen Buchung oder in der Korrespondenz gesondert anzuführen. Sollte(n) die im Vertrag oder bei der Buchung ausdrücklich angeführte(n) kombinierte(n) Leistung(en) des Reisepaketes – aus welchem Grund auch immer – nicht oder nur eingeschränkt durchführbar sein, ist Travel Partner berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise vom gegenständlichen Vertrag oder der jeweils betroffenen Buchung kostenfrei zurückzutreten (Pkt. 5 gilt in diesem Fall nicht). Geleistete Anzahlungen sind vom Vertragspartner zurückzuerstatten.

2.2 Es ist dem Vertragspartner ausserdem bekannt, dass Travel Partner sowie deren Vertriebspartner (Reiseveranstalter etc.) eine gewisse Vorlaufzeit für die Vermarktung und/oder den Vertrieb der Vertragsobjekte in den jeweiligen Quell- bzw. Zielmärkten benötigen. Sollte die Vermarktung und/oder der Vertrieb der Vertragsobjekte – aus welchem Grund auch immer – nicht oder nur eingeschränkt durchführbar oder unwirtschaftlich sein, ist Travel Partner berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise vom gegenständlichen Vertrag oder der jeweils betroffenen Buchung kostenfrei zurückzutreten (Pkt. 5 gilt in diesem Fall nicht). Geleistete Anzahlungen sind vom Vertragspartner zurückzuerstatten.

3. Einkaufspreise

3.1 Die vereinbarten Einkaufspreise sind Fixpreise. Die Preise werden jeweils in dem diesen AGB zu Grunde liegenden Vertrag ausgewiesen (Einkaufspreis entweder pPpD [per Person/per Day], pPpS [per Person/per Stay], pUpD [per Unit/per Day],pUpS [per Unit/per Stay] oder Rack Rates [Privatpreis, Listenpreis]). Der Vertragspartner verantwortet die Richtigkeit der im jeweiligen Vertrag angeführten Listenpreise.

3.2 Zum Schutz von Travel Partner und deren Kunden (Vertriebspartner, Reiseveranstalter, etc.), welche in die Erstellung von Prospekten und sonstiger Werbung grosse Beträge investieren, verpflichtet sich der Vertragspartner, die vereinbarten Preise streng vertraulich zu behandeln und keinerlei Informationen darüber an dritte Personen, insbesondere an Reiseveranstalter, Vertriebspartner, etc., dessen Vertreter und Mitarbeiter, weiterzugeben.

4. Reservierung und Buchung

4.1 Der Vertragspartner akzeptiert bis zum Eintreffen der Kunden kostenfrei Ersatzpersonen für bereits gebuchte Gäste.

4.2 Eine anderweitige Vergabe der Betten ist nur zulässig, wenn sich zum Zeitpunkt eines allenfalls vereinbarten Kontingentsverfalls vor der beabsichtigten Anreise nicht benötigte Betten ergeben.

4.3 Im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit verpflichtet sich der Vertragspartner regelmässig und eigenständig den Buchungsstand bei Travel Partner abzufragen, um Fehlbuchungen, Doppelbuchungen, Überbuchungen, etc. zu vermeiden. Die Abfrage hat jeweils bis zu 3 Werktage vor vereinbarter kostenpflichtiger Stornofrist zu erfolgen. Unterlässt es der Vertragspartner den Buchungsstand innerhalb dieser Frist zu überprüfen und Travel Partner über derartige Buchungsfehler umgehend zu informieren, so verlängern sich die in Pkt. 5.2 bis 5.4 genannten kostenfreien Stornofristen, bis zur schriftlichen Mitteilung an Travel Partner. Travel Partner hat nach erfolgter Mitteilung eine Frist von 48 Stunden, um entsprechende Stornierungen vorzunehmen und/oder den aktuellen Buchungsstand korrigieren zu können. 

Samstage, Sonntage, österreichische und schweizerische Feiertage unterbrechen die Frist von 48h.

4.4 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, ist das im Vertrag vereinbarte Kontingent nach dem vereinbarten Kontingentsverfall für Travel Partner nicht mehr buchbar.

4.5 Kontingentsrückforderungen und Anfragen für Buchungstopps können vor dem vereinbarten Kontingentsverfall nur in schriftlicher Form  (E-Mail-Form ist dabei ausreichend) auch an Travel Partner gerichtet werden und erhalten erst nach Erhalt einer schriftlichen Rückbestätigung Gültigkeit.

4.6 Der Vertragspartner verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bzw. freien Kapazitäten, unangemeldete Endkunden von Travel Partner bei entsprechender Vorlage einer Buchungsbestätigung einzuquartieren.

5. Storno-Bedingungen

5.1 Betten aus dem (FIT und Gruppen) Kontingent, welche nicht benötigt werden, werden vom Vertragspartner ohne Stornokosten zurückgenommen. Im Falle einer Stornierung trifft beide Parteien die Pflicht zur Schadensminderung. Sofern nachweislich eine andere Vermietung der Betten nicht möglich ist, gelten nachstehende Stornobedingungen; die Stornogebühr bezieht sich jeweils auf den vertraglich vereinbarten Einkaufspreis:

5.2 Stornobedingungen für FIT-Buchungen:
Für Buchungen, denen ein Ferien-FIT-Vertrag zu Grunde liegt: Stornierung bis 13 Tage vor Anreise 0%, 12 bis 7 Tage vor Anreise 20%, 6 bis 1 Tag vor Anreise 40% und am Tag der Anreise /no show 70% (bezieht sich auf den vertraglich vereinbarten Einkaufspreis). Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Buchungen von Travel Partner, die innerhalb der Stornofrist vorgenommen werden, können bis 72 Stunden nach erfolgter Buchung kosten- und spesenfrei storniert werden. Fällt in diesen Zeitraum ein Sonn-, österreichischer oder schweizerischer Feiertag, so verlängert sich die Frist um 24 Stunden. Dem Beherbergungsbetrieb steht kein Stornorecht zu. 

Ungeachtet der in diesem Punkt genannten Stornofristen bzw. Stornogebühren gilt für Buchungen, denen ein Städte-FIT-Vertrag zu Grunde liegt, dass Travel Partner bis 24 Stunden vor Anreise zur kostenfreien Stornierung berechtigt ist. Für Stornierungen am Tag der Anreise oder No Shows werden max. 100 % der ersten Nacht (im Umfang des vertraglich vereinbarten Einkaufpreises) fällig. Dem Beherbergungsbetrieb steht auch bei einem abgeschlossenen Städte-FIT Vertrag kein Stornorecht zu.

5.3 Free-Sale Klausel:
Liegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Free-Sale-Vereinbarung zu Grunde, gilt zusätzlich, dass der Vertragspartner Travel Partner mit Vertragsabschluss unbegrenzte Verfügbarkeiten zur Verfügung stellen muss. Der Vertragspartner kann die freie Verfügbarkeit gegenüber Travel Partner jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) stoppen. Nach Einlangen des schriftlichen Stopps hat Travel Partner bis einschliesslich 17:00 Uhr des darauffolgenden Werktags (Montag bis Freitag) Zeit, weitere Buchungen vorzunehmen, welche vom Vertragspartner angenommen und die Gäste vertragsgemäss untergebracht werden müssen. Das allfällige Basiskontingent laut Vertrag bleibt bei Stopp der Verfügbarkeit durch den Vertragspartner weiterhin aufrecht.

5.4 Stornobedingungen für Gruppenbuchungen:

Stornierung bis 21 Tage vor Anreise 0%, 20 bis 7 Tage vor Anreise 40%, 6 bis 1 Tag vor Anreise 60% des Gesamtbetrages und am Tag der Anreise/no show 70%. Dem Beherbergungsbetrieb steht auch bei Gruppenbuchungen kein Stornorecht zu.

5.5 Stornobedingungen für Städte-Gruppenbuchungen: 
Für Gruppenbuchungen, denen ausdrücklich ein Städte-Vertrag zu Grunde liegt, ist Travel Partner bis 15 Tage vor Anreise zur kostenfreien Stornierung berechtigt. Dem Beherbergungsbetrieb steht auch bei Gruppenbuchungen, denen ausdrücklich ein Städte-Vertrag zugrunde liegt, kein Stornorecht zu.

5.6 Dem Vertragspartner steht bei Verringerungen der Teilnehmeranzahl innerhalb einer Reisegruppe von bis zu 10% keine Stornogebühr zu. Verringert sich die Teilnehmerzahl der Reisegruppe um mehr als 10%, steht dem Vertragspartner erst für den die 10% überschreitenden Teilnehmer ein Anspruch auf Stornogebühren zu, wobei die Stornofristen und Stornogebühren gemäss Pkt. 5.4 heranzuziehen sind (Beispiel zur Verdeutlichung: Gruppe von 20 Personen, 3 Personen reisen nicht an [no show], für 2 Personen besteht kein Anspruch auf Stornogebühren, für 1 Person besteht ein Anspruch auf Stornogebühren iHv. 70% vom vertraglich vereinbarten Einkaufspreis). Ein oberes Limit für Stornierungen besteht nicht, sodass der Vertragspartner bei mehreren gebuchten Terminen auch Stornierungen von mehr als der Hälfte der gebuchten Termine zu akzeptieren hat. Buchungen von Travel Partner, die innerhalb der Stornofrist vorgenommen werden, können bis 72 Stunden nach erfolgter Buchung kosten- und spesenfrei storniert werden. Dem Beherbergungsbetrieb steht auch bei Gruppenreisen kein Stornorecht zu.

5.7 Im jeweiligen (Unterkunfts-) Vertrag wird festgehalten und vereinbart, welche Stornobedingungen herangezogen werden bzw. welcher Vertrag diesen AGB zugrunde liegt (Ferien-FIT oder Städte FIT Pkt 5.2, Gruppenbuchung Pkt 5.4 oder Städte-Gruppenbuchung Pkt. 5.5).

6. Vertragslaufzeit

6.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit ist bindend. Bei Kürzung der Laufzeit durch den Vertragspartner, aus welchem Grund auch immer, ist Travel Partner umgehend schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Erst nach schriftlicher Rückbestätigung erhält diese Gültigkeit. Für entstehende Kosten (Mehraufwand, Umbuchungskosten usw.) haftet der Vertragspartner in vollem Umfang.

6.2 Der Vertragspartner räumt Travel Partner hiermit eine Option für die nächstfolgende Sommer- bzw. Wintersaison zu den vereinbarten Bedingungen des Unterkunftsvertrages ein, die von Travel Partner bis spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen (nächstfolgenden) Saison eingelöst werden kann.

7. Vertragsmäßige Unterbringung; Haftung

7.1 Der Vertragspartner haftet bei nicht vertragsmässiger Unterbringung für sämtliche Nichterfüllungs- oder Schlechterfüllungsschäden, welcher Art auch immer (auch ideeller Art). Die Ersatzansprüche erstrecken sich auch auf solche Zahlungen, welche von Travel Partner an Kunden aus Gründen der Prozessvermeidung zweckmässigerweise geleistet wurden (Preisminderung, Entschädigungszahlungen bei Umbuchung in Ersatzunterkünfte, Heimreisekosten etc.). 

Ungeachtet dessen behält sich Travel Partner bei nicht vertragsmässiger Unterbringung das Recht vor, entschädigungslos vom zu Grunde liegenden Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die gesamte gebuchte Gruppe oder sämtliche Gäste von FIT-Buchungen auf Kosten des Vertragspartners in einer anderen, gleich- oder höherwertigen, Ersatzunterkunft unterzubringen. Pro vorgenommener Umbuchung hat der Vertragspartner eine Pauschale in Höhe von € 50,00, für den damit verbundenen Mehraufwand von Travel Partner zu bezahlen.

7.2 Dem Vertragspartner ist es ausschliesslich nach schriftlicher Zustimmung von Travel Partner gestattet, komplette oder partielle Umbuchungen von Gästen, in andere, als dem gegenständlichen Vertrag zu Grunde liegenden Beherbergungsbetrieb vorzunehmen. Im Falle des Zuwiderhandelns wird eine Konventionalstrafe vereinbart, welche 100% des vertraglich vereinbarten Einkaufspreises der vorgenommenen eigenmächtigen Umbuchungen entspricht. Die Geltendmachung der Konventionalstrafe lässt die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unberührt. Die Zahlung der Konventionalstrafe befreit den Vertragspartner nicht von der weiteren Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten.

7.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, ausser es wurde im Unterkunftsvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart, sämtlichen eingebuchten Gästen von Travel Partner (Gruppenreisen, FIT, etc.) keine qualitativ und/oder quantitativ reduzierten Leistungen (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, kostenfreier W-LAN Zugang, Zutritt zu Wellnessanlagen usw.) zur Verfügung zu stellen, sodass diese die hausübliche Verpflegung sowie alle sonstigen Leistungen bekommen, die auch andere Hausgäste des Vertragspartners erhalten.

7.4 Es ist dem Vertragspartner bekannt, dass die an Travel Partner vergebenen Betten, unbeschadet des Übertragungsrechtes in Punkt 2.1, an Reiseveranstalter/Vertriebspartner mit dem Zweck, diese an Gäste aller Nationen weiterzuvermieten, vergeben werden. Es gibt keine Einschränkung bezüglich Nationalität, Geschlecht, Glaubensbekenntnis etc.

7.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, alles daran zu setzen, um die berechtigten Ansprüche der Gäste zu erfüllen. Er ist verpflichtet, Reklamationen binnen 5 Tagen durch schriftliche Stellungnahme zu beantworten, widrigenfalls Travel Partner davon ausgehen wird, dass eine berechtigte Reklamation vorliegt und auf Rechnung des Vertragspartners prozessvermeidende Entschädigungszahlungen (Preisminderung etc.) leistet (siehe auch Pkt. 7.1). Berechtigte Reklamationen sind vom Vertragspartner in angemessener Weise zu entschädigen. Der Vertragspartner haftet auch für entgangenen Gewinn, welcher dadurch entsteht, dass es als Folge einer Vertragsverletzung durch den Vertragspartner zum Abbruch oder zu einer Einschränkung der Geschäftsverbindung zwischen Travel Partner einerseits und dem Reiseveranstalter/Vertriebspartner andererseits kommt.

7.6 Der Vertragspartner hat Travel Partner von sonstigen Umständen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, die die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung beeinträchtigen könnten. Darunter fallen insbesondere Bau-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, Staub- und Lärmbelästigungen (auch in unmittelbarer Nähe des Vertragsobjekts) sowie bevorstehende Zwangsvollstreckungsmassnahmen.

7.7 Travel Partner haftet nicht für Schäden, welche von Reiseveranstaltern, deren Mitarbeitern oder Gästen anlässlich ihres Aufenthaltes im Vertragshaus verursacht werden.

7.8 Bei Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art (Schadenersatz sowie Gewährleistung etc.) durch Dritte (Gäste, Reiseveranstalter u.a.) gegenüber Travel Partner aufgrund von nicht vertragsgemässer Leistungserbringung durch den Vertragspartner und/oder aufgrund einer Vertrags- und/oder Pflichtverletzung (siehe bspw. Pkt 1.5), verpflichtet sich dieser, Travel Partner hinsichtlich aller Ansprüche (berechtigte und unberechtigte) umfassend schad- und klaglos zu stellen; dies gilt auch für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche. Dies gilt auch für den Fall, dass Travel Partner im Wege der Hilfspersonenhaftung von dritter Seite in Anspruch genommen wird.

8. Zahlung

8.1 Der Vertragspartner hat nach Abreise der Gäste Travel Partner eine Rechnung zu übermitteln. Der Vertragspartner hat über erste Anfrage die Gästegutscheine/Voucher der Reiseveranstalter Travel Partner nachzureichen, andernfalls Travel Partner berechtigt ist, die Zahlung bis zum Erhalt der geforderten Belege auszusetzen. Im Übrigen werden Zahlungen ausschliesslich anhand der übermittelten Rechnungen unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels vorgenommen. Falls nicht anders vereinbart, verpflichtet sich Travel Partner bei vertragsmässiger Erfüllung innerhalb von 30 Tagen (schweizerische Werktage) nach Abreise des Gastes und Rechnungseingang die Zahlung mittels Überweisung ohne Abzug vorzunehmen.

8.2 Im Falle einer Zahlungsverweigerung des Reiseveranstalters aufgrund von Reklamationen der Gäste oder behaupteter Nichterfüllung einer in der vorliegenden Reservierung vereinbarten Leistung, tritt die Fälligkeit erst dann ein, wenn der Sachverhalt vollständig geklärt ist bzw. eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeigeführt wurde.

8.3 Sollte es bei bevorstehender Beendigung des Vertragsverhältnisses zu gerechtfertigten Schadenersatzforderungen seitens Reiseveranstalter oder Gäste kommen, behält sich Travel Partner vor, die letzten Zahlungen bis zur Klärung des Sachverhalts einzubehalten.

8.4 Nebenkosten, die insbesondere durch Sonderwünsche von Gäste entstehen und nicht vom zu Grunde liegenden Vertrag mitumfasst sind, wie beispielsweise Zimmerupgrades (grössere Zimmer, besser gelegene Zimmer, bessere Ausstattung, etc.), die Unterbringung von Haustieren, die Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen (Kosmetikbehandlungen, Wellnessangebote, Verzehr zusätzlicher Mahlzeiten und Getränke etc.), zusätzliche Übernachtungen etc., werden vom Vertragspartner direkt mit dem Gast abgerechnet. Mehrkosten aufgrund falscher persönlicher Angaben von Gästen (Geburtstage etc.) sind ebenso auf direktem Wege mit diesen abzurechnen.

9. Höhere Gewalt/Wegfall der Geschäftsgrundlage

9.1 Sollte die Erfüllung der vereinbarten Leistung(en) oder die Anreise von Gästen zum Vertragsobjekt oder die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung(en) durch Gäste in Folge höherer Gewalt (wie insbesondere: Naturkatastrophen jeder Art wie Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen, Schneechaos; Brand; Geiselnahmen; Krieg; Unruhen; Bürgerkrieg; Terrorismus; Streiks; Epidemien; Pandemien; Grenzschliessungen; Abriegelung von geographischen Gebieten; Lebensmittelknappheit oder Rationierung; Verkehrsbehinderungen; Unterbrechung des Währungshandels; Aussperrungen, Reisewarnungen, behördlicher Einschränkungen oder Massnahmen, welche die Durchführung einer Leistung erschweren oder nicht im geplanten Ausmass zulassen; sowie aller sonstigen aussergewöhnlichen Ereignissen) oder aus sonstigen Gründen (bspw. Konzertabsage aufgrund Krankheit des Künstlers, Insolvenz des Beherbergungsbetriebes oder Reiseveranstalters, Absage oder Ausfall sonstiger gemäss Pkt. 2.1 gebündelter (Einzel)Leistungen, etc.), die Travel Partner nicht verursacht oder nicht selbst verschuldet hat, nur noch schwer, gar nicht möglich oder unwirtschaftlich geworden sein, so ist Travel Partner berechtigt, nach eigener Wahl ganz oder auch nur teilweise vom zu Grunde liegenden Vertrag kostenfrei zurückzutreten oder den Vertrag für den Bestand dieses Ereignisses mitsamt der damit verbundenen (nachfolgenden) Auswirkungen im Sinne dieser Bestimmung auszusetzen.

9.2 Es ist dem Vertragspartner bekannt, dass Travel Partner sowie deren Vertriebspartner eine gewisse Vorlaufzeit für die Vermarktung und den Vertrieb der vertragsgegenständlichen Produkte in den jeweiligen Quell- bzw. Zielmärkten benötigen. Sollte nunmehr ein Ereignis im Sinne des Pkt. 9.1 auftreten und aufgrund dessen die Vermarktung bzw. der Vertrieb für Travel Partner oder deren Vertriebspartner erheblich beeinträchtigt oder unwirtschaftlich geworden sein, so gelten die in Pkt. 9.1 genannten Rechte (ganz oder teilweiser Vertragsrücktritt oder -aussetzung).

9.3 Das ganz oder teilweise Rücktrittsrecht sowie das Recht zur Aussetzung der vereinbarten Leistungen bezieht sich sowohl auf die Dauer als auch den Umfang (Kontingent, Garantievereinbarung etc.) des zu Grunde liegenden Unterkunftsvertrages.

9.4 Mangels Verschulden von Travel Partner sind Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen.

9.5 Reist ein Gast aufgrund eines in diesem Punkt genannten Ereignisses vorzeitig ab, so hat Travel Partner für die nicht (mehr) in Anspruch genommenen Leistungen auch nichts zu bezahlen. Für Mehrkosten, die vor Ort entstehen, wie beispielsweise durch eine spätere Abreise der Gäste, haftet Travel Partner nicht. Solche Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu tragen oder, soweit gesetzlich zulässig, mit den Gästen direkt abzurechnen.

9.6 Bei einem nach Pkt. 9.1 und/oder 9.2 erklärten (teilweisen) Vertragsrücktritt oder -aussetzung eines Garantievertrages durch Travel Partner, ist der ursprünglich vereinbarte Garantiebetrag naturgemäss nicht gänzlich zur Zahlung fällig und wird ergänzend vereinbart wie folgt:

a) Bei Garantieverträgen, aus denen sich die Garantiesumme aus einem zu Grunde gelegten Kontingentvertrag ergibt: Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen auf Basis der im Kontingentvertrag vereinbarten Preise.

b) Bei Garantieverträgen, denen kein Kontingentvertrag zu Grunde liegt, wird nachstehender Abrechnungsschlüssel vereinbart: Bei einer Ganzjahres-Garantievereinbarung, ist die Sommersaison (jeweils 01.05. bis 30.11.) mit 40% und die Wintersaison (jeweils 01.12. bis 30.04.) mit 60% der vereinbarten Garantiesumme gewertet. Bei einem teilweisen Vertragsrücktritt oder einer Aussetzung der Garantievereinbarung sind die entsprechenden Nächte/Betten aliquot der jeweiligen Saison vom reduzierten Garantiebetrag in Abzug zu bringen (Bsp.: Garantiesumme € 100.000,00; Sommersaison gewichtet mit 40%; Wert Sommersaison damit € 40.000,00 für 214 Nächtigungen – bei gleichbleibender Bettenanzahl).

9.7 Im Falle einer (teilweisen) Aussetzung/Suspendierung der Garantievereinbarung ist Travel Partner berechtigt, die Garantievereinbarung nach Beendigung der in Pkt. 9.1 und 9.2 genannten Umstände wieder fortzusetzen.

9.8 (Rück)Zahlungen aufgrund bereits geleisteter Garantiezahlungen sind im Sinne dieser Bestimmung vom Vertragspartner binnen 14-Tagen nach Aufforderung an Travel Partner zu bezahlen.

10. Rechtsnachfolge und Übertragungsrecht

10.1 Sowohl Travel Partner als auch der Vertragspartner sind berechtigt, den zu Grunde liegenden Unterkunftsvertrag auf allfällige Rechtsnachfolger ganz oder teilweise zu übertragen, wobei der Vertragspartner für die Übertragung eine vorherige schriftliche Zustimmung (per E-Mail genügt) von Travel Partner benötigt. Beim Vertragspartner tritt die (Teil-)Rechtsnachfolge erst mit einer Mitteilung des (Teil-)Rechtsnachfolgers gegenüber Travel Partner ein, in welcher dieser verbindlich erklärt, sämtliche aus dem zu Grunde liegenden Vertrag resultierenden Pflichten zu übernehmen. Erst nach Erhalt einer schriftlichen Erklärung durch den Rechtsnachfolger kann Travel Partner nicht mehr schuldbefreiend an den (ursprünglichen) Vertragspartner leisten. Der (ursprüngliche) Vertragspartner haftet ausserdem bis zum Erhalt einer schriftlichen Bestätigung im vollen Umfang für die Vertragserfüllung gegenüber Travel Partner.

10.2 Travel Partner ist weiters berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem diesen AGB zu Grunde liegenden Unterkunftsvertrag sowohl an ihre Mutter-, Tochter- und Schwesterfirmen sowie auch an Reiseveranstalter und Reisevermittler, ohne vorherige Zustimmung des Vertragspartners, zu übertragen.

11. Konkurrenzklausel

Zum Schutz und zur Erhaltung des Kundenstocks von Travel Partner verpflichtet sich der Vertragspartner, innerhalb von zwei Jahren ab dem letzten Abreisetag, keine direkten Verträge und Vereinbarungen mit einem von Travel Partner vermittelten Reiseveranstalter oder einem mit diesem Reiseveranstalter kooperierenden Vermittler (Incoming-Agentur, etc.) abzuschliessen. Der Vertragspartner hat während der Dauer der im vorigen Satz vereinbarten Beschränkung bei Unterkunftsverträgen mit Incoming-Agenturen und sonstigen Vermittlern auch dafür Sorge zu tragen, dass keine Gäste von Reiseveranstaltern, die Travel Partner während der Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner vermittelt hat, eingebucht werden. Für den Fall des Zuwiderhandelns wird eine Konventionalstrafe von 50% der von Travel Partner bzw. dem jeweiligen Reiseveranstalter aufgrund der in der vergangenen Saison getätigten Buchungen insgesamt erbrachten Geldleistung (Bruttobetrag) vereinbart. Die Geltendmachung der Konventionalstrafe lässt die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unberührt. Die Zahlung der Konventionalstrafe befreit den Vertragspartner nicht von der weiteren Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten.

12. Provider Net

Travel Partner wird dem Vertragspartner für die Laufzeit des diesen AGB zu Grunde liegenden Vertrages die Zugangsdaten zum ProviderNet (https://provider-travelpartner.axisdata.net/login), auf welchem im FIT-Bereich sowohl die aktuelle Buchungsübersicht abgerufen, als auch die Beschreibung des Beherbergungsbetriebes (aktuelle Fotos, Ausstattung, Services, etc.) des Vertragspartners eingesehen werden kann, zur Verfügung stellen. 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Zugangsdaten zum ProviderNet vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Durchführung des diesen AGB zu Grunde liegenden Vertrages zu verwenden (insbesondere Abruf der Buchungsübersicht, Aktualisierung der Beschreibung des Beherbergungsbetriebes etc.). 

Der Vertragspartner wird die ihm anvertrauten Zugangsdaten seinen Mitarbeitern nur dann zugänglich machen, sofern dies zur Erfüllung des zu Grunde liegenden Vertrages unbedingt erforderlich ist. Der Vertragspartner garantiert in diesem Fall den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang seiner Mitarbeiter mit den ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsdaten. 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Travel Partner von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die insbesondere aufgrund von falschen, unvollständigen, irreführenden oder nicht rechtzeitig bereitgestellten Angaben durch ihn, als auch durch ihm zurechenbare Dritte, im ProviderNet entstehen, umfassend schad- und klaglos zu halten; dies gilt auch für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche.

13. Datenschutz

13.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Massnahmen, insbesondere jene im Sinne der DS-GVO sowie des Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) zu treffen (die Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen etc.), sodass Travel Partner bei Bedarf die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

13.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche der ihm für die Vertragserfüllung von Travel Partner übermittelten personenbezogenen Daten durch geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmassnahmen zu schützen, sodass sie für (unbefugte) Dritte nicht einsehbar sind (Zugriffsbeschränkung durch Passwörter, Zugangsbeschränkungen zu bestimmten Arbeitsplätzen, Pseudonymisierung etc.) sowie unaufgefordert zu löschen, wenn sie für die Zwecke, für die sie von Travel Partner verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

13.3 Bei Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art durch Dritte gegenüber Travel Partner aufgrund von nicht eingehaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Vertragspartner verpflichtet sich dieser, Travel Partner hinsichtlich aller Ansprüche (berechtigte und unberechtigte) umfassend schad- und klaglos zu stellen; dies gilt auch für alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche.

14. Salvatorische Klausel

14.1 Soweit in diesen Bedingungen keine besondere oder abweichende Regelung vorgesehen ist, gelten die Bestimmungen des Kooperationsabkommens über die Vermittlung von Unterkunft und Verpflegung des Fachverbands der Hotel- und Beherbergungsbetriebe mit dem Fachverband der Reisebüros, in der jeweilig gültigen Fassung.

14.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist im Streitfall durch eine solche zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt und die wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

15. Gerichtsstand/Rechtswahl

15.1 Als materielles Recht gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsnormen.

15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stadt St. Gallen, Schweiz.

16. Schlussbemerkungen/Schriftlichkeit

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Mitarbeiter von Travel Partner nicht berechtigt sind, von diesen AGB abweichende Zusagen oder Zugeständnisse zu machen. Voraussetzung für die Gültigkeit solcher Zusagen ist die schriftliche Abfassung und die Fertigung durch ein vertretungsbefugtes Organ (Geschäftsführung) von Travel Partner. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und bestehen nicht.

COVID-19 Klausel:
Trotz der äussersten vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt von Travel Partner, liegt es ausserhalb deren Einflussbereichs, ob die tatsächliche Unterbringung der Gäste, aufgrund neuerlicher behördlicher Einschränkungen, in den jeweiligen Unterkünften uneingeschränkt stattfinden kann. Demnach sind bei (teilweisen) Absagen durch Kunden von Travel Partner aufgrund neuerlicher behördlicher Massnahmen, Beschränkungen oder sonstiger Folgen, hervorgerufen durch die COVID-19 Pandemie, die Bestimmungen des Pkt. 9 sinngemäss anzuwenden.

Gültig für Vertragsabschlüsse ab 20.11.2025

Vertrag
Vertrag
Paragraph
Digital