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Travel Partner

Version Juli 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen "Skipakete"

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF Download) wird der Einkauf der Travel Partner GmbH von Skiliftkarten, Skischulkursen und Wintersportausrüstungen
zur Leihe geregelt. Die einzelnen (Dienst-) Leistungen werden sodann von der Travel Partner GmbH zum Teil zu „Skipaketen“ gebündelt und beispielsweise an Reiseveranstalter (zum Weiterverkauf) oder an Endkunden direkt verkauft.
1. Geltungsbereich
1.1 Für den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der Firma Travel Partner GmbH, Austraße 2a, 6352 Ellmau, FN 450821y (im Folgenden Travel Partner genannt) und deren Vertragspartner gelten diese AGB, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
1.2 Diese AGB regeln ausschließlich den Einkauf von (Dienst-) Leistungen durch ein Unternehmen bei einem Unternehmen („B2B“), sodass gesetzliche Regelungen, die dem Verbraucherschutz dienen sowie die Kleinunternehmerregelungen des § 6 Z. 27 Ust G 1994 nicht zur Anwendung kommen.
1.3 Änderungen oder ergänzende Vereinbarungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der Schriftform.
1.4 AGB des Vertragspartners werden abgelehnt, außer es wurde ihnen ausdrücklich zugestimmt.
2. Angebotsannahme
2.1 Der Vertragspartner ist an sein Angebot drei Wochen ab Vorlage an Travel Partner gebunden.
2.2 Nur schriftlich angenommene Angebote, von einer von Travel Partner zur firmenmäßigen Zeichnung ermächtigten Person, sind rechtswirksam.
2.3 Plätze in Ski- und Snowboardkursen sowie reservierte Ausrüstungsstücke werden vom Vertragspartner bis einen Tag vor Beginn bzw. Abholung ohne Stornokosten zurückgenommen.
2.4 Der Vertragspartner akzeptiert bis zum Eintreffen von Kunden/Gästen Ersatzpersonen für bereits gebuchte Gäste.
2.5 Mehrkosten die aufgrund von Zusatzleistungen (z.B.: Sonderwünsche der Gäste, Upgrade der Skiausrüstung, Änderung bzw. Umbuchung des vereinbarten Skikurses) entstehen und nicht vom ursprünglichen Vertrag umfasst bzw. im vereinbarten Preis enthalten sind, werden vom Vertragspartner direkt mit Auftraggeber (bspw. Gast) abgerechnet.
3. Preis
3.1 Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung verstehen sich die Preise, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten. Vereinbarte bzw. dem Angebot zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise.
3.2 Unterschreitet der Vertragspartner die dem Angebot zu Grunde gelegten fixierten Einkaufspreise, so berechtigt dies Travel Partner zu einer (auch nachträglichen) Preiskorrektur der Einkaufspreise, um denselben Prozentsatz (Bestpreisgarantie).
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Auf sämtlichen Rechnungen des Vertragspartners ist die Auftragsnummer von Travel Partner anzuführen. Weiters muss jede Rechnung die einzelnen verrechneten Leistungen aufschlüsseln und so bezeichnen, dass sie den Leistungen im zugrunde liegenden Angebot zugeordnet werden können. Den Rechnungen sind jeweils die Gästegutscheine (Voucher) beizulegen. Rechnungen ohne Leistungsaufschlüsselung, Auftragsnummer, oder beigelegten Gästegutscheinen verpflichten Travel Partner nicht zur Zahlung.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, sind Rechnungen 30 Tage nach Eingang der Rechnung bei Travel Partner zur Zahlung fällig.
4.3 Zahlungen durch Travel Partner gelten nicht als Anerkenntnis der ordnungsgemäßen Erfüllung durch den Vertragspartner. Insbesondere ist damit kein Verzicht von Travel Partner hinsichtlich allfälliger Ansprüche, insbesondere
Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche, verbunden.
4.4 Im Falle einer Zahlungsverweigerung eines Reiseveranstalters oder Gastes aufgrund von Reklamationen oder behaupteter Schlecht- oder Nichterfüllung einer zwischen Travel Partner und dem Vertragspartner vereinbarten Leistung, tritt die Fälligkeit erst dann ein, wenn der Sachverhalt vollständig geklärt ist bzw. eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeigeführt wurde.
5. Liefer- und Leistungsbedingungen
5.1 Der Vertragspartner, insbesondere der Inhaber einer Skischule, verpflichtet sich, dass er nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete MitarbeiterInnen, mit den entsprechend vorausgesetzten Qualifikationen (Skilehrerausbildung, Erst-Hilfe-Kenntnisse usw.), einsetzt.
5.2 Die maximale Kursteilnehmeranzahl darf im Skischulunterricht bei Skifahrern 10 und bei Snowboardern 8 Personen nicht überschreiten. Darüber hinaus ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, Kursteilnehmer aufgrund der Nationalität, des Geschlechts oder Glaubensbekenntnisses etc. abzulehnen.
5.3 Der Vertragspartner sichert ausdrücklich zu, dass die zur Vertragserfüllung verwendeten Gegenstände den vereinbarten Spezifikationen und dem Stand der Technik entsprechen, frei von Mängeln sind sowie alle notwendigen und in Österreich relevanten ISO- und ÖNORMEN erfüllen. Zum Verleih angebotene Ski- und Snowboardausrüstungen dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
5.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, über eine bei einem inländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossene Haftpflichtversicherung (auch für „reine Vermögensschäden“) die seine zu erbringenden Dienstleistungen mit einer Mindestversicherungssumme von € 1 Million per Schadensfall abdeckt zu verfügen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Über Verlangen von Travel Partner hat der Vertragspartner jederzeit den Nachweis für den aufrechten Versicherungsschutz zu erbringen.
5.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich Travel Partner zum frühest möglichen Zeitpunkt über Umstände in Kenntnis zu setzen, die die vertraglich vereinbarte Leistungserbringung beeinträchtigen können. Darunter fallen insbesondere Bauarbeiten, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, dauerhafter Schneemangel sowie bevorstehende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen etc..
5.6 Der Vertragspartner ist ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von Travel Partner nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis,einschließlich Entgeltforderungen, an Dritte zu überbinden, abzutreten oder in
sonstiger Form zu übertragen.
5.7 Im Falle einer (Teil-) Übertragung des Unternehmens, hat der Vertragspartner nachweislich dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an den Rechtsnachfolger des Vertragspartner überbunden werden und diese auch vom Rechtsnachfolger eingehalten werden.
6. Verzug
6.1 Bei Verzug des Vertragspartners ist Travel Partner ohne weitere Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und haftet der Vertragspartner für alle damit einhergehenden (Vermögens-) Schäden und Nachteile (bspw. Mehrkosten für eine allenfalls notwendige Ersatzbeschaffung oder Beauftragung).
7. Rechte und Pflichten von Travel Partner
7.1 Travel Partner ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowohl an ihre Tochterfirmen, insbesondere die Firma RTA Reisebüro
GmbH, Profi Tours GmbH, als auch an Reiseveranstalter zu übertragen. Der Vertragspartner erklärt sich mit diesen Übertragungen vorab ausdrücklich
einverstanden und werden vom Vertragspartner die genannten Tochterfirmen sowie sonstige Reiseveranstalter – im Falle einer solchen Übertragung – als neuer und allein zuständiger Vertragspartner akzeptiert.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Vertragspartner haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der Leistungserbringung (Skikurs, Skiverleih etc.), wenn auch nur leicht fahrlässig, durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
8.2 Der Vertragspartner hat Travel Partner hinsichtlich aller Aufwendungen zur Abwehr sowohl von berechtigten als auch unberechtigten Ansprüchen schad- und klaglos zu halten.
8.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Reklamationen binnen 5 Tagen durch schriftliche Stellungnahme zu beantworten, widrigenfalls Travel Partner davon ausgehen wird, dass eine berechtigte Reklamation vorliegt und auf Kosten und Rechnung des Vertragspartners prozessvermeidende Entschädigungszahlungen (Preisminderung etc.) leisten wird.
8.4 Kann der Vertragspartner im Falle von Gewährleistungsansprüchen die Mängel nicht in angemessener Zeit beheben, ist Travel Partner nach eigener Wahl berechtigt,
• die Mängel auf Kosten des Vertragspartners von Dritten beheben zu lassen,
• Preisminderung zu begehren oder
• bei nicht geringfügigen Mängeln den Vertrag aufzuheben (Wandlung).
8.5 Ein Ausschluss einer Regressforderung gem. § 12 PHG wird vorsorglich von Travel Partner nicht akzeptiert.
8.6 Travel Partner haftet gegenüber dem Vertragspartner nicht für Schäden, welche durch den Reiseveranstalter, deren Mitarbeiter, Gäste oder sonstigen Dritten verursacht wurden.
8.7 § 377 UGB findet keine Anwendung.
9. Geheimhaltung
9.1 Der Vertragspartner von Travel Partner verpflichtet sich, unter anderem zum Schutz von Travel Partner und dessen Kunden (Reiseveranstalter), welche in die Erstellung von Prospekten und sonstiger Werbung große Beträge investieren,
zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber, insbesondere hinsichtlich der Einkaufspreise, die der Vertragspartner Travel Partner anbietet.
9.2 Im Falle des Zuwiderhandelns wird eine Konventionalstrafe iHv. von 30% der Auftragssumme vereinbart.
10. Konkurrenzklausel
10.1 Dem Vertragspartner von Travel Partner verpflichtet sich ab Beginn bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit keine direkten Verträge und Vereinbarungen mit einem von Travel Partner vermittelten Reiseveranstalter oder einem mit diesem Reiseveranstalter kooperierenden Vermittler (Incoming-Agentur etc.) abzuschließen.
10.2 Für den Fall des Zuwiderhandelns wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 30% (der Auftragssumme) vereinbart.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten sowohl für inländische wie auch für ausländische Vertragspartner der Firmensitz von Travel Partner in A-6352 Ellmau bzw. das dafür sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Für allfällige Streitigkeiten gelangt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen, zur Anwendung.
12. Teilnichtigkeit
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt,zu ersetzen.

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Version Juli 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruppenreisen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF Download) sind ein verbindlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Travel Partner GmbH oder der Travel Partner Deutschland GmbH einerseits und dem Vertragspartner andererseits. Alle Änderungen oder Ergänzungen  müssen in schriftlicher Form erfolgen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF kurz AGB) gelten für Verträge mit der Firma Travel Partner GmbH, Austraße 2a, 6352 Ellmau/Austria sowie mit der Firma Travel Partner Deutschland GmbH Gabelsbergerstraße 1, 83022 Rosenheim/Germany, (nachstehend jeweils „Travel Partner“ genannt). Die Geschäftsbedingungen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn der Vertragspartner Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss übermittelt und Travel Partner der Einbeziehung der AGB des Vertragspartners im Einzelnen oder im Allgemeinen nicht ausdrücklich widerspricht.

Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit (gewerblichen) Unternehmen, welche die vertragsgegenständlichen Reiseleistungen als Reiseveranstalter in Form von Pauschalreiseverträgen an Endkunden Reisende oder in sonstigen Verträgen an Dritte verkaufen oder vermitteln. Eine vertragliche Beziehung zwischen Travel Partner und den Endkunden Reisenden oder sonstigen dritten Personen wird jedenfalls nicht begründet. Travel Partner hat sohin keinesfalls die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters gegenüber Endkunden sondern vermittelt Reiseleistungen an (gewerbliche) Unternehmen/Vereine.

Allgemeine Buchungsbestimmung/Vertragsabschluss: Sämtliche Buchungen und Stornierungen müssen in schriftlicher Form (Brief, E-Mail) getätigt werden. Ist das Angebot zum Vertragsabschluss zeitlich befristet, so ist dieses auch nur bis zum Ablauf der Frist verbindlich. Travel Partner ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Ablauf der Frist eingehende Buchungen anzunehmen. Soweit die Erklärung der Annahme des Angebots vom Vertragspartner Änderungen, Einschränkungen oder Erweiterungen enthält, werden diese nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Travel Partner eine entsprechende schriftliche Rückbestätigung unter Bezugnahme auf die Änderungen, Einschränkungen oder Erweiterungen vornimmt. Wenn eine schriftliche Rückbestätigung nicht ergeht, kommt ein Vertrag hinsichtlich der einseitigen Änderungen, Einschränkungen oder Erweiterungen nicht zustande. Travel Partner behält sich das Recht auf Programmänderung unter Berücksichtigung der inkludierten Leistungen vor. Travel Partner ist auch berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wobei diese spätestens bei Buchungsbestätigung mitgeteilt werden müssen. Mündliche Nebenabreden sind für Travel Partner nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 

Freiplatzregelung (falls nicht anders vereinbart): Erster Freiplatz im Einzelzimmer ab 20 vollzahlenden Personen, Zweiter Freiplatz ab 40 vollzahlenden Personen im halben Doppelzimmer. 

Rechnungsstellung und Abrechnung erfolgt in EURO. Alle Preise verstehen sich pro Person im Doppelzimmer inklusive des gesamten Programms. Alle Preise beziehen sich auf Gruppen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 20 vollzahlenden Personen. Nicht inkludiert sind (falls nicht anders angegeben): Persönliche Ausgaben, Versicherungskosten, Transport- oder Transferkosten, Maut- oder Parkgebühren etc. Die Preise verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben, bei denen TravelPartner der Steuerschuldner ist. Sämtliche Servicegebühren sind inkludiert. Steuern und Abgaben, bei denen es aufgrund der rechtlichen Vorschriften zu einem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt, wurden in der Kalkulation berücksichtigt, sind jedoch nicht in den Preisen inkludiert, da es sich um eine abgabenrechtliche Verpflichtung des Leistungsempfängers handelt. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Reiseleitung jedenfalls Reverse-Charge-pflichtig ist.

Zahlungsbedingungen: EU (inkl CH): 90 % Anzahlung des Arrangementpreises sind bis spätestens 21 Tage vor Anreise, 10 % innerhalb von 14 Tagen nach Anreise zu bezahlen. Non EU: 100 % Anzahlung des Arrangementpreises sind bis spätestens 21 Tage vor Anreise zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht bis zu diesem Termin, behält sich Travel Partner das Recht vor, die Gruppenreservierung kostenpflichtig zu stornieren. Alle Leistungen die nach Rechnungsstellung gesondert beauftragt oder gebucht wurden, werden gesondert verrechnet. Alle Zahlungen müssen in Form einer für den Empfänger spesenfreien Überweisung auf dem jeweiligen Konto von Travel Partner einlangen und deutlich gekennzeichnet werden. Kreditkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. Im Falle eines Zahlungsverzugs übernimmt der Vertragspartner alle Spesen, Zinsen, Gebühren und Aufwendungen, die durch diesen Verzug entstehen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen - mit fälligen Zahlungsansprüchen von Travel Partner soweit sie nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Travel Partner ausdrücklich anerkannt wurden – ist ausgeschlossen.

Bankverbindung Travel Partner GmbH
Sparkasse Kufstein / Österreich
IBAN: AT65 2050 6004 0000 3000 Swift/BIC: SPKUAT22XXX

Storno-Vereinbarungen (falls nicht anders schriftlich vereinbart): Bis 28 Tage vor Anreise keine Stornogebühr. Zwischen 28 Tagen und 21 Tagen vor Anreise wird eine Stornogebühr von 30% des Arrangementpreises verrechnet. Bei Stornierungen zwischen 20 Tagen und 7 Tagen vor Anreise wird eine Stornogebühr von 60%, zwischen 6 Tagen und 3 Tagen vor Anreise wird eine Stornogebühr von 80% des Arrangementpreises verrechnet. Bei Stornierungen unter 3 Tagen vor Anreise und bei No Show wird eine Stornogebühr von 100% des Arrangementpreises verrechnet. Im Arrangementpreis inkludierte Eintritts-, Zutritts-, Ermächtigungskarten oder Konzertkarten werden jedenfalls nicht rückerstattet bzw. müssen auch im Falle einer Stornierung immer zur Gänze bezahlt werden.

Katalogausschreibung: Sollte der Vertragspartner Bildmaterial für seine Katalogausschreibung benötigen, stellt Travel Partner gerne (falls vorhanden) solches zur Verfügung. Vor Fertigstellung des Kataloges erhält Travel Partner unaufgefordert einen Bürstenabzug zur Information zugesandt. Die inhaltliche Verantwortung der Ausschreibung liegt beim Vertragspartner. Bei Event-Programmen muss die Katalogausschreibung mit dem von Travel Partner zur Verfügung gestellten Bildmaterial, auf welchem alle Interpreten dargestellt sind, erfolgen (weitere Bilder frei nach Wahl – Bilderdownload unter www.travelpartner.com).

Buchungsstandabfrage: Travel Partner erhält für alle genannten Gruppen schriftliche Buchungsstände mindestens im Intervall von 12 Wochen, 8 Wochen, 5 Wochen und 3 Wochen vor Anreise bzw. auf Anfrage von Travel Partner unverzüglich. Die endgültige Zimmerliste muss bis spätestens 14 Tage vor Anreise bei Travel Partner eintreffen.

Verfügbarkeit: Falls das touristische Produkt mit Hotelnamen Unterkunftsnamen verkauft wurde und die Unterbringung im reservierten Haus/Hotel, aus welchen Gründen immer, unmöglich ist, wird Travel Partner die Gäste des Vertragspartners in einem anderen Haus/Hotel in derselben oder angrenzenden Region mit vergleichbarer oder besserer Lage, Kategorie oder Ausstattung unterbringen. Allfällige Mehr- oder Zusatzkosten werden von Travel Partner getragen, sofern ein Verschulden vorliegt, für welches Travel Partner einzustehen. Darüberhinausgehende Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Bei Angeboten mit Hotelnamen Unterkunftsnamen behält sich Travel Partner weiters die Umbuchung in eine qualitativ gleichwertige Alternativunterkunft jedenfalls vor, insofern das angebotene (Betten-) Kontingent gemäß erfolgter Buchung durch den Vertragspartner nicht bis zu mindestens 60 % der Personenanzahl (Meldung an Travel Partner spätestens 8 Wochen vor Anreise) ausgelastet wird.

Vermarktung: Touristische Produkte und Leistungen müssen vom Vertragspartner so angeboten werden, wie sie in der Beschreibung von Travel Partner aufgelistet sind. Für zusätzliche Leistungen, die in der Produktbeschreibung von Travel Partner nicht enthalten sind und die der Vertragspartner sohin eigenständig anbietet und verkauft, kann Travel Partner nicht haftbar gemacht werden.

Kundenbeschwerden: Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Beschwerden von Reisenden während des Aufenthaltes der Gruppe an Travel Partner umgehend in schriftlicher Form zu melden, um Travel Partner die Möglichkeit zu geben, einen allenfalls zu Recht bestehenden Mangel zu beheben; Beschwerden, die nach Abreise der Gruppe ergehen, müssen bis 14 Tage nach Abreise an Travel Partner in schriftlicher Form gemeldet werden; dies alles bei sonstiger Verwirkung jedweder Ansprüche. Für den Fall, dass der Vertragspartner mit Gewährleistungsansprüchen (Preisminderung) oder sonstigen Ansprüchen seiner Reisenden, Teilnehmer oder dritten Personen konfrontiert ist, gilt im Innenverhältnis zwischen dem Vertragspartner und Travel Partner lediglich der zwischen diesen vereinbarte (aliquote) Arrangementpreis als maßgeblich, ohne Berücksichtigung von Preisaufschlägen jeglicher Art, welche vom Vertragspartner auf den Arrangementpreis hinzugeschlagen werden.

Informations-, Aufklärungs- und Hinweispflichten: Dem Vertragspartner obliegt es, nach den (nationalen, europarechtlichen oder internationalen) gesetzlichen Bestimmungen als Pauschalreiseveranstalter oder gegebenenfalls in anderer Funktion, selbst seine ihm allenfalls obliegenden Informations-, Aufklärungs- und Hinweispflichten zu erfüllen. Es obliegt demnach dem Vertragspartner selbst sich die zu dessen Erfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen zu beschaffen. Sämtliche dem Vertragspartner entstehenden Kosten und Schäden durch Nicht- oder Schlechterfüllung der einzuhaltenden Informations-, Aufklärungs- und Hinweispflichten gegenüber seinen Reisenden, Teilnehmern oder dritten Personen gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Ersatzleistung/Höhere Gewalt: Sollte die Erfüllung der vereinbarten Leistung (des touristisches Produkts) in Folge höherer Gewalt (wie insbesondere: Naturkatastrophen jeder Art wie zB Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen, Schneechaos; Brand; Geiselnahmen; Krieg; Unruhen; Bürgerkrieg; Terrorismus; Streiks; Epidemie; Pandemie; Grenzschließungen; Abriegelung von geographischen Gebieten; Lebensmittelknappheit oder Rationierung; Verkehrsbehinderungen; Unterbrechung des Währungshandels; Aussperrungen; behördlichen Einschränkungen oder Maßnahmen welche die Durchführung einer Leistung erschweren oder nicht im geplanten Ausmaß zulassen oder die Wirtschaftlichkeit dadurch nicht mehr gegeben oder beeinträchtigt ist; sowie aller sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen) oder aus sonstigen Gründen (bspw. Konzertabsage aufgrund Krankheit des Künstlers, Insolvenz des Beherbergungsbetriebes, etc.), die Travel Partner nicht verursacht oder nicht selbst verschuldet hat, nicht mehr möglich sein, ist Travel Partner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen touristischen Produktes nach eigener Wahl zur Gänze oder auch nur teilweise (beispielsweise hinsichtlich des abgesagten Konzerts als Teil des angebotenen touristischen Pakets) kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Mangels Verschuldens von Travel Partner sind Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Geleistete Anzahlungen oder Teilzahlungen sind, nach Abzug des Wertes erbrachter Teilleistungen, zurückzustellen. 

Für den Fall, dass die vereinbarte Leistung (bspw. Konzertbesuch) ohne Verschulden von Travel Partner nicht erbracht werden kann, ist Travel Partner berechtigt, eine Ersatzleistung (alternatives touristisches Produkt) anzubieten. Travel Partner hat allfällige Mehrkosten der Ersatzleistung bei Unterbreitung des Ersatzangebotes schriftlich bekanntzugeben. Bei Annahme der Ersatzleistung hat der Vertragspartner auch diese Kosten zu übernehmen. Falls die Ersatzleistung vom Vertragspartner nicht angenommen wird, stehen dem Vertragspartner mit Ausnahme der Rückerstattung des reinen Ticketpreises (bspw. für Konzertkarten) keine Ansprüche (bspw. wegen Schlecht- oder Nichterfüllung) zu. 

Wird die Erbringung der vertraglichen Leistung durch Umstände unmöglich gemacht, gefährdet oder beeinträchtigt, die im Risikobereich des Vertragspartners liegen, so ist eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag (auch wegen höherer Gewalt) unzulässig. Dies insbesondere bei vom Vertragspartner selbst organisierter An- oder Abreise (Ausfall von Transportmitteln, extreme Wetterbedingungen etc.). Das Risiko dafür trägt der Vertragspartner alleine.

Haftungsausschluss: Travel Partner haftet nicht für Ausschreibungsfehler im Prospekt oder Katalog. Allfällige Schadenersatz- oder Regressansprüche des Vertragspartners erfordern den Nachweis eines Eigenverschuldens von Travel Partner. Eine Haftung von Travel Partner für fremdes Verschulden wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für Schäden, ausgenommen Personenschäden, haftet Travel Partner nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist vom Vertragspartner zu beweisen. Die Haftung von Travel Partner wird begrenzt mit dem maximal dreifachen aliquoten (Reise-)Preis pro Buchung pro Person gemäß des vereinbarten Gesamtpreises. Dem Vertragspartner ist es gegenüber seinen Reisenden, Teilnehmern oder dritten Personen keinesfalls erlaubt, Travel Partner als Reiseveranstalter zu benennen; widrigenfalls hat der Vertragspartner Travel Partner für alle damit einhergehenden Schäden, Nachteile und Aufwendungen schad- und klaglos zu halten. 

Präklusion und Verjährung von Ansprüchen: Sämtliche Ansprüche (Schadenersatz sowie Gewährleistungsansprüche) wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reiseleistung gegenüber Travel Partner schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Travel Partner verjähren grundsätzlich binnen einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und Schädigers soweit dies nicht zwingenden internationalen Abkommen, Verordnungen oder Richtlinien der europäischen Union oder sonstigen gesetzlichen Grundlagen, welche zwischen Travel Partner und dem Vertragspartner zur Anwendung gelangen, widerspricht.

Schriftformklausel: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen Travel Partner und dem Vertragspartner dar. Alle Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGBs müssen in schriftlicher Form erfolgen.

Gerichtsstand/anzuwendendes Recht:

bei Verträgen mit der Fa. Travel Partner GmbH/Austria
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 6352 Ellmau in Tirol/Österreich
sachlich zuständige Gericht. Als materielles Recht gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

bei Verträgen mit der Fa. Travel Partner Deutschland GmbH/Germany
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für München/Deutschland sachlich zuständige Gericht. Als materielles Recht gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Schlussbestimmung: Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist im Streitfall durch eine solche zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt und dem wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. 

COVID-19 Klausel: Trotz der äußersten vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt von Travel Partner bei der Planung und Konzeption der touristischen Produkte, liegt es außerhalb deren Einflussbereichs, ob die angebotenen Leistungen schlussendlich aufgrund der jeweiligen Beschränkungen stattfinden kann. Aufgrund dieser Ausnahmesituation sind bei Absage (auch nur eines Teils) des touristischen Gesamtpaktes aufgrund behördlicher Maßnahmen, Beschränkungen der sonstiger Folgen der Pandemie die Bestimmungen des Klausel „Ersatzleistung/Höhere Gewalt“ anzuwenden.

Im Übrigen behält sich Travel Partner aufgrund der derzeit unüberschaubaren und außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie das Recht vor, bis 21 Tage vor Anreise einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall gilt, dass beide Vertragsteile von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden werden. Die bis zum Rücktritt getätigten jeweiligen Aufwendungen sind von den Vertragsparteien jeweils selbst zu tragen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bereits getätigte An- oder Teilzahlungen sind von Travel Partner zurückzuzahlen.

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